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Sozialhilfe und Künstler

visarte Bulletins 12-2001 / 03-2002

 

Aussagen Gottfried Diethelm, Sozialbeamter Stadt Bern

Wortlaut im Bericht von einer Tagung der Suisseculture Sociale vom 29./30. 11. 2001 in Winterthur

Gottfried Diethelm hat als Fürsorgebeamter oft mit Kulturschaffenden zu tun. Er hält fest, dass Kulturschaffende - wie alle anderen Hilfesuchenden - in die Kategorie "Selbständigerwerbende" oder in die Kategorie "Angestellte" eingeteilt werden. Selbständigerwerbende, die ihre Produkte seit mehreren Jahren nicht ,mehr verkaufen konnten, werden angehalten, sich einen Berufswechsel zu überlegen. Eine längerfristige Unterstützung eines Selbständigerwerbenden - beispielsweise eines Kunstschaffenden - käme einer Subventionierung des von dieser Person offerierten Produktes gleich. Dafür ist jedoch das Fürsorgeamt weder zuständig noch befugt. Kulturschaffenden kann folglich nur in einem kurzfristigen finanziellen Engpass geholfen werden; für eine längerfristige Unterstützung müssten sie eine Änderung ihrer Tätigkeit in Kauf nehmen.

(visarte info bulletin 12 - 2001 / Nummer 4)

 

Ergänzung von Thomas Zollinger

- die existenzsicherung ist in der CH ein rechtsanspruch. das gilt auch für den künstler, die künstlerin. sie kann ohne kompromisse zu machen über die sozialhilfe durchgesetzt werden.

- voraussetzung dafür sind: kein vermögen (maximal franken 4000), keine reichen eltern oder kinder. zu berücksichtigen: bei späterem hohen erbe oder hohem einkommen besteht rückzahlungspflicht.

daraus liesse sich im interesse der künstler, der künstlerin folgendes ableiten:

- wer ein künstlerisch notwendiges und zeitlich begrenztes projekt hat, muss die energie nicht in 50%erwerbsarbeiten verpuffen, sondern kann den rechtsanspruch einlösen und sofort an die künstlerische arbeit gehen.

- wer ein "life performance" projekt hat, kann den rechtsanspruch einlösen und bis zur pensionierungsalter künstlerisch tätig sein.

- das beispiel biel zeigt darüber hinaus konstruktive möglichkeiten der kooperation mit der sozialhilfe auf (anerkennung der künstlerischen arbeit als eine der gesellschaft dienenden gegenleistung)

diese perspektiven könnten über die veranstaltung am "tag der künstlerischen arbeit", am 1.mai 02 in der alten krone biel (ausstellung visarte.biel) in die weitere kunstöffentlichkeit hinausvermittelt werden.

(visarte info bulletin 3 - 2002 / Nummer 1)