merkblatt für künstler und künstlerinnen
die existenzsicherung ist in der CH ein rechtsanspruch. das gilt auch für den künstler, die künstlerin. sie kann ohne kompromisse zu machen über die sozialhilfe durchgesetzt werden.- voraussetzung dafür sind: kein vermögen (maximal franken 4000), keine reichen eltern oder kinder. zu berücksichtigen: bei späterem hohen erbe oder hohem einkommen besteht rückzahlungspflicht.
- das verfassungsrechtlich geschützte absolute existenzminimum beträgt franken 850 plus wohnung plus krankenkasse und medizinische grundversorgung. dieses absolute existenzminimum gilt für die ganze CH und darf nicht unterschritten oder gestrichen werden.
- die meisten kantone halten sich an die SKOS-richtlinien, welche ein soziales existenzminimum vorsehen. dieses setzt sich aus dem grundbedarf I von franken 1010 und dem grundbedarf II von minimal franken 45 zusammen. das soziale existenzminimum kann bis auf das absolute existenzminimum hinunter gekürzt werden, aber nicht darunter.
daraus liesse sich im interesse der künstler, der künstlerin folgendes ableiten:
- wer ein künstlerisch notwendiges und zeitlich begrenztes projekt hat, muss die energie nicht in 50%erwerbsarbeiten verpuffen, sondern kann den rechtsanspruch einlösen und sofort an die künstlerische arbeit gehen.
- wer ein "life performance" projekt hat, kann den rechtsanspruch einlösen und bis zur pensionierungsalter künstlerisch tätig sein.
- das beispiel biel zeigt darüber hinaus konstruktive möglichkeiten der kooperation mit der sozialhilfe auf (anerkennung der künstlerischen arbeit als eine der gesellschaft dienenden gegenleistung).
- mit der anerkennung der künstlerischen arbeit als eine form von gegenleistung können im gegenseitigem interesse kürzungen vermieden werden und es können auf antrag hin durch das amt zusätzliche situationsbedingte leistungen gesprochen werden (www.skos.ch).
- auf der ebene von verbindlichen projektkooperationen ist sogar eine befreiung von der rückzahlpflicht von fall zu fall möglich. die gegenleistung wird als eine bemühung um integration in den schliesslich auch nach wirtschaftlichen kriterien funktionierenden kunstmarkt angesehen. nicht zu vergessen: von einer projektkooperation profitieren beide seiten. das amt und im weitesten sinn die gesellschaft profitieren auf eine immer noch unverschämt günstige weise vom potential des künstlers, der künstlerin!
stand 1. mai 2002
(tag der arbeit, tag der kunst)