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19.03.2024

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merkblatt für künstler und künstlerinnen

die existenzsicherung ist in der CH ein rechtsanspruch. das gilt auch für den künstler, die künstlerin. sie kann ohne kompromisse zu machen über die sozialhilfe durchgesetzt werden.

daraus liesse sich im interesse der künstler, der künstlerin folgendes ableiten:


stand 1. mai 2002

 

(tag der arbeit, tag der kunst)