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19.03.2024

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Künstler und Existenzsicherung

"Kunstschaffen ist Arbeit und muss sowohl als Erwerbsarbeit wie auch im übertragenen Sinn als Freiwilligenarbeit im Dienste der Gesellschaft gesehen werden. Dabei ist die Freiheit der Kunst ein unabdingbares Gut, ohne das die Arbeit der Kunstschaffenden in Frage gestellt würde. Diese Freiheit der Kunst als Gesellschaft zu deklarieren ist leicht und kostet nichts. Die Existenz der Kunstschaffenden dagegen ist damit nicht gesichert und der Rechtsanspruch auf Existenzsicherung durch die Gesellschaft noch lange nicht eingelöst."

Christoph Schelbert, visarte.ch. Ressort Soziales

 

(Tag der Arbeit, Tag der Kunst)